Page 33 - 1250 Jahre Klein-Welzheim
P. 33

NORM=g~ÜêÉ========== häÉáåJtÉäòÜÉáã            PP


        Fortsetzung:                        haupt“, das beste Stück Vieh aus sei-
        Am Rande lag der Wald. So sah es    nem Stall. Das blieb so bis zur Aufhe-
        noch 1770 aus. Damals zählte es 48  bung des Klosters im Jahre 1803.
        ,,Hofreiten". Die Bauern, auch Hübner  Als im Jahre 1063 die Abtei Seligen-
        genannt, lebten friedlich als „Kloster-  stadt unter die Botmäßigkeit des Kur-
        leute“ auf ihren Höfen, die Huben   fürsten von Mainz geriet und ihre
        hießen. Wenn der Hofbauer starb,    Reichsunmittelbarkeit verlor, wurden
        erbte nach dem „Empfangsrecht“      auch alle Bauern auf Klostergütern
        der älteste oder tüchtigste Sohn das  Untertanen und Leibeigene des Kur-
        Gut, allerdings mit Zustimmung des  fürsten mit besonderen Pflichten.
        Klosters. Im 16. Jahrhundert bestand  Diese waren zur Zeit des Absolutis-
        in Klein-Welzheim sogar ein Hübner-  mus nach dem Dreißigjährigen Krieg
        gericht. Ein Weistum, das heißt eine  besonders drückend. Unter anderem
        alte Rechtsüberlieferung, berichtet  mussten die Bauern Frondienste leis-
        uns über die Rechte der Klein-Welz-  ten, wenn der Landesherr auf die
        heimer Bauern und des Gerichts-     Jagd zog. Sie taten Treiberdienste
        herrn. Das war damals der Junker    und fuhren das erlegte Wild auf
        Eberhard von Babenhausen aus dem    Wagen zum Main, auf dem es mühe-
        Geschlecht der Brechter. Diese      los nach Mainz befördert werden
        waren Ritter und Burgmannen der     konnte. Sie mussten auch den Kü-
        Grafen von Hanau, deren eine Linie  chenwagen des Kurfürsten mit Holz
        in Babenhausen ihren Sitz hatte. Der  versorgen, wenn er in Seligenstadt
        Gerichtsherr hielt mit den Schöffen  Hof hielt. Sie mussten Hand- und Ge-
        auf einem Hübnerhof Gericht und be-  spanndienste leisten, wenn die
        handelte die Erbfälle, auch Übergabe  Stadtbefestigung von Seligenstadt
        und Tausch von Grundstücken nach    ausgebessert oder die Stadtgräben
        den herkömmlichen Grundsätzen. Er   von Schutt und Schlamm ausge-
        saß an einem Tisch, der mit einem   räumt werden mussten. Zuletzt arbei-
        weißen Tuch gedeckt war. Darauf     teten sie mit beim Bau des
        lagen ein Laib Brot und ein Käse zum  Lustschlößchens „,Schönbusch“ bei
        Imbiss. Als Nachtlager dienten ihm  Aschaffenburg und dessen Garten-
        ein Haufen Stroh und zwei weiße     anlagen. Dafür erhielten sie keinen
        Leinlaken. So genügsam waren da-    Lohn, sondern nur Verpflegung.
        mals die Juristen! Die Hübner stan-  Wenn schließlich einem leibeigenen
        den    zum   Kloster   als   ihrem  Untertanen gestattet worden war, in
        Grundherrn in einem losen Abhängig-  ein anderes Dorf zu ziehen, musste er
        keitsverhältnis. Als Anerkennung der  Nachsteuer und eine Leibeigen-
        Hörigkeit lieferte jeder Hübner jähr-  schaftsabkaufsgebühr bezahlen als
        lich das „Fastnachtshuhn“ ab und    Entschädigung für entgangene Ver-
        zahlte bei seinem Ableben als Erb-  mögenssteuern und Frondienste.
        schaftssteuer das sogenannte „Best-          Fortsetzung nächste Seite.
   28   29   30   31   32   33   34   35   36   37   38